Alles auf einer Einstellungsseite
Sämtliche Einstellungen stehen unter „eInvoice Viewer → Inbound Check“. Unternehmen, Pflichtangaben und Lieferantenliste pflegen Administratoren ab dem Viewer 2.37.1 auch im Einstellungsdialog auf der Seite mit dem Viewer. Einen eigenen Shortcode, also einen Platzhalter in eckigen Klammern, den WordPress durch ein Werkzeug ersetzt, braucht der Zusatz nicht. Er zeigt sich allein über seinen Knopf im Viewer.
Wer prüfen darf
Ab Werk kann jeder Besucher der Seite mit dem Viewer den Knopf benutzen. Mit dem Kästchen „Nur für angemeldete Benutzer“ geben Sie die Prüfung nur angemeldeten Benutzern. Entwickler können sie über den Filter spiv_capability zusätzlich auf Benutzer mit einer bestimmten Berechtigung beschränken, zum Beispiel so:
add_filter( 'spiv_capability', function () {
return 'edit_posts';
} );
Die Lieferantenliste
Zu jedem Lieferanten hinterlegen Sie Name, Kennungen, Konten, übliche Währung und übliches Zahlungsziel. Kennungen schreiben Sie als Schema und Wert, zum Beispiel VAT:DE123456789; GLN:4012345000009. Die ganze Liste können Sie aus einer CSV-Datei einlesen und wieder als CSV-Datei ausgeben. Nutzen Sie zusätzlich das Plugin „eInvoice Inbound“ für die Eingangsprüfung im Backend, also im Verwaltungsbereich von WordPress, pflegen Sie die Liste nur einmal, denn beide Plugins lesen dieselbe Liste.
Welches Recht für die Pflichtangaben gilt
Ab Werk richtet sich die Prüfung nach dem Land des Rechnungsempfängers auf der Rechnung. Für Deutschland gelten zusätzlich die deutschen Regeln, für Österreich die österreichischen und für andere EU-Länder nur die EU-Regeln. Unter „Anzuwendende Vorschriften“ können Sie stattdessen ein Regelwerk fest einstellen oder „Pflichtangaben nicht prüfen“ wählen.
